Nachlasspflege

Nachlass Beratung Meschede

 

Eine Nachlasspflegschaft wird immer dann von einem Nachlassgericht angeordnet, wenn die verstorbene Person keine Erben hat, keine Erben bekannt sind, oder die bekannten Erben das Erbe ausschlagen. Nachdem das Nachlassgericht den Nachlasspfleger bestellt und dieser seine Bestellungsurkunde erhalten hat, handelt der Nachlasspfleger fortan im Auftrag der unbekannten Erben.

Als Nachlasspfleger tragen wir dafür Sorge, dass der uns anvertraute Nachlass im Sinne der unbekannten Erben abgewickelt wird, d.h. wir müssen im Nachlass ermitteln, welches Barvermögen, Konten/Depots, Immobilien, Schmuck usw. der Erblasser aufzuweisen hat. Anschließend müssen wir den Nachlass verwalten und sichern.

Unsere Tätigkeiten bestehen darin, Mietverhältnisse zu kündigen, Versicherungen zu überprüfen und anzupassen, Konten/Depots zu kündigen od. neu anzulegen, Immobilien zu bewerten und eventuell Vermögensgegenstände zu begutachten.

Ist in einem Nachlass genügend Substanz vorhanden, kann sich die Frage nach einer Ermittlung von (weiteren) Erben stellen; ist der Nachlass überschuldet, müssen wir uns als Nachlasspfleger mit den Gläubigern auseinandersetzen.

Anhand der Fülle und des Umfangs der Tätigkeiten, wird ersichtlich, dass wir als Nachlasspfleger neben Kenntnissen im kaufmännischen und im investigativen Bereich, auch über fundiertes Wissen im BGB, FamFG und im Erbrecht verfügen müssen.

Aus diesem Grunde legen wir bei unseren Mitarbeitern sehr viel Wert auf regelmäßige Weiterbildungen.

Anja Ullrich
Nachlasspflege

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